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BGH, 04.03.1954 - IV ZR 189/53 |
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- BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51
Mietwohnung. Beseitigung von Kriegsschäden
Auszug aus BGH, 04.03.1954 - IV ZR 189/53
Bei der erneuten Verhandlung wird das Berufungsgericht in Erwägung zu ziehen haben, dass zwar entsprechend der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, abgedruckt in BGHZ 5, 197 f = NJW 1952, 697 [BGH 27.02.1952 - II ZR 191/51], RM-Aufwendungen des Mieters grundsätzlich im Verhältnis von 10 : 1 umzustellen sind, dass aber eine Umstellung gemäss § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG in Frage kommt, wenn der Beklagte die Aufwendungen etwa nicht nur in seiner Eigenschaft als Mieter, sondern auch als Erbe gemacht hat. - BGH, 08.03.1952 - IV ZB 10/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.03.1954 - IV ZR 189/53
Denn dann kann es sich hinsichtlich der Aufwendungen für das Nachlassgrundstück um eine Auseinandersetzung im Sinne dieser Bestimmungen handeln (vgl. insbesondere die Entscheidung des erkennenden Senats IV ZB 10/52, abgedruckt bei LM Nr. 11 zu § 18 Abs. 1 Ziff 3 UmstG).